Willkommen: Hier finden Sie die Hintergründe der Handgranatenexplosion auf der Höhenstrasse bei Wien und die Beweise, warum Werner Neymayer schuldlos wegen Mordes verurteilt wurde.
AKTUELL:
Neue Ermittlungsergebnisse, Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag des Strafverfahrens finden Sie unter >>NEUESTE ERMITTLUNGSERGEBNISSE<<.
Die Gründe, weshalb Werner Neymayer von Beamten des BVT beauftragt wurde, Waffen und Sprengstoff zu dem Parkplatz bei der Höhenstrasse zu liefern, finden Sie unter »Sachverhaltsdarstellung«.
Im Zuge des gesamten Verfahrens hat auch die BIA (Büro für interne Angelegenheiten des Bundesministerium für Inneres) ermittelt und gegen die Beamten der Abteilung II, Referat für Nachrichtendienst (Spionageabwehr und Waffenhandel) eine 75seitige Strafanzeige eingebracht. Die vollständige Anzeige vom 11.03.2005 finden Sie unter »BIA-Strafanzeige gegen BVT-Beamte«. Hier ein Auszug davon:
Es wird nachstehender bisheriger Ermittlungsstand an die Staatsanwaltschaft Wien angezeigt, dass Beamte des BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) in gemeinsamen Zusammenwirken, ihre Befugnisse zur Vollziehung von Amtsgeschäften wissenlich missbraucht haben, indem sie:
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wissentlich eine Person dazu bestimmt haben Waffen und Sprengmittel zu einem bestimmten Treffpunkt zu bringen
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wissentlich falsche niederschriftliche Angaben von Auskunftspersonen und Zeugen aufgenommen zu haben
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es wissentlich unterlassen haben, die Justizbehörden wahrheitsgetreu zu informieren und daher eine Anzeige, die offensichtlich nicht den vorliegenden Tatsachen entsprach, erstatteten
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es wissentlich unterlassen haben, unmittelbar nach den Handgranatenexplosionen, auf dem Parkplatz an der Höhenstrasse, bei denen eine Person getötet wurde, die Justizbehörden über die vorliegenden Erkenntnisse wahrheitsgetreu zu informieren
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wissentlich den Werner Neymayer, telefonisch über bevorstehende, richterlich angeordnete Hausdurchsuchungen, an den Adressen des Werner Neymayer, informiert zu haben
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wissentlich den Werner Neymayer dazu aufgefordert zu haben, Beweismittel zu vernichten
Um die Beamten des BVT zu decken und die Wahrheit zu vertuschen, verwehrte der Staatsanwalt der BIA weitere Ermittlungen und stellt die Strafanzeige mit 15.03.2005 bereits wieder ein, da sonst der gesamte Umfang der illegalen Tätigkeiten des BVT aufgeflogen wäre.
Das erste, Werner Neymayer massiv entlastende, Sprengstoffgutachten, erstellt vom gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Dipl.-Ing. Dr. Bernhard Schneider, finden Sie unter »Sprengstoffgutachten«.
Die neue Expertise, welche durch Sprengversuche beweist, dass von einer eindeutigen Sprengfalle keine Rede sein kann, ist die Grundlage für den 2. Wiederaufnahmeantrag.
Wenn Sie laufend über das Verfahren informiert werden möchten, nehmen wir Sie gerne in unser Aktualitätsverzeichnis auf. Anmeldungen zu diesem Verzeichnis bitte unter office@stoepselkind.at.