Sachverhaltsdarstellung mit Beilagen

Sachverhaltsdarstellung

    (verfasst von Werner Neymayer am 22.09.2006)

Bis zum 20.09.2004 wurde ich im BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung), Abteilung II, Referat für Nachrichtendienst und Proliferation, als V-Mann geführt (siehe Beilage 3, Zeile 18).

Der Unterschied zwischen einem V-Mann und einem Informanten liegt darin, dass V-Männer in einer zentralen Evidenz erfasst werden.

 

Von der Führungsstruktur her gesehen, ist im Referat Proliferation CI Franz KOCIAN der Gruppenführer. Als leitender KRB für beide Referate ist Obstlt. Helmut STEINER eingeteilt. Er ist gleichzeitig stellvertretender Referatsleiter. Der Referatsleiter ist Mag. Günther LENGAUER. Abteilungsleiter ist Min.Rat Reinhard HUNDSMÜLLER.

 

Am 10.09.2004 kam es im Zusammenwirken mit dem NEWS- Reporter Andreas ZEPPELZAUER und dem BVT zu einer von mir organisierten Waffenübergabe in 3002 Purkersdorf.

Wie aus den Ermittlungsakten der BIA (Büro für Interne Angelegenheiten des BMI (Bundesministerium für Inneres)) unter der Zahl 85.700/707-BIA/04 ersichtlich, wusste das BVT nachweislich, dass ich Kriegsmaterial vor dem 10.09.2004 bei mir zu Hause, in 3012 Wolfsgraben. Sonnenstraße 4, lagern hatte. Der Grund für die Waffenübergabe war, dem BVT mehr Budgetmittel zu verschaffen und der Zeitschrift NEWS, welche die Exklusivrechte an der Story hatte, zu einer Auflagensteigerung zu verhelfen.

 

Ich erklärte mich zu den Waffenübergaben deshalb einverstanden, da ich meine Lieferanten nicht preisgeben musste und im Gegenzug von NEWS die verbindliche Zusage erhielt, dass sie einen doppelseitigen Redaktionsbeitrag, in einer der nächsten Ausgaben, über meine Firmen bringen würden.

Die Waffenübergabe am 10.09.2004 wurde ohne besondere Vorkommnisse durchgeführt. Das BVT wusste, nach einer Besprechung aller Beteiligten am 09.09.2004, wann und wo genau, die Waffen hinterlegt werden würden.

 

Die nächste Übergabe war für ca. 6 Monate später vereinbart worden. Als NEWS, die frei erfundene Geschichte, über Waffenlager von bosnischen Serben in Österreich, veröffentlichte, kam es zu einem enormen Medienecho. Aufgrund dieses Medienechos und der Auftritte des NEWS-Reporters im TV, wollte dieser eine sofortige weitere Waffenübergabe, da er eine Story zum „Nachheizen" brauchte. Deshalb kam es am 17.09.2004 zu einer Besprechung, im Beisein des NEWS-Reporters Andreas ZEPPELZAUER und des BVT- Beamten BI Helmut KAUFMANN, welcher vom leitenden KRB zum Aktenführer in dieser Angelegenheit eingeteilt wurde, bei der ich mit einer neuerlichen Waffenübergabe für den 20.09.2004 beauftragt wurde.

Im Gegensatz zu der ersten Übergabe, schrieb mir das BVT die Örtlichkeit vor und ich befolgte auch die Anweisungen bezüglich des Ablaufes genau.

Wegen der hohen Frequenz auf dem Parkplatz musste eine zweite Person bei der Ausladung der Waffen mithelfen. Da Petra MÜLLER über alles Bescheid wusste, wurde sie mit einbezogen.

 

Bei der Detonation am 20.09.2004 um ca. 9:18 Uhr, kam Petra MÜLLER ums Leben.

 

Nach der Explosion trifft als erster Ermittler der BVT-Beamte BI Helmut KAUFMANN ein. Dieser hält in seinem Bericht vom 20.09.2004 (siehe Beilage 1) auf Seite 1 Absatz 2, fest, dass er beim Eintreffen am Parkplatz „eine in Bauchlage reglos liegende Person wahrgenommen" hat.

Da die ersten Fotos von Petra MÜLLER (siehe Beilage 6) diese in Seitenlage zeigen, ist bewiesen, dass sie nur durch BI Helmut KAUFMANN, in der Lage verändert werden konnte.

Dies ist deshalb relevant, da dieser (siehe Beilage 4) nach der Explosion, unter Punkt 9 der beschlagnahmten Gegenstände folgendes anführt:

 

2 Handgranaten in grüner Box

2 Handgranaten in Ledertasche

2 Handgranaten ohne Abzugsringe und Splinte

 

Dass diese 6 Handgranaten als Ganzes und nicht als Teile oder Fragmente beschlagnahmt wurden, beweist der Umstand, dass unter Punkt 6 angeführt wird: „ 6) 1 Kleinkaliber Gewehr (durch Sprengeinwirkung beschädigt)" .

Hätte er also nur Teile bzw. Fragmente von Handgranaten beschlagnahmt, so hätte er auch dies dezidiert angeführt.

 

Weshalb es so wichtig ist, dass bewiesen ist, dass alle 6 Handgranaten beschlagnahmt wurden, erklärt sich wie folgt:

 

Da bei der Hauptverhandlung vom 11.10 bis 14.10.2005 zahlreiche Unterlagen, die meine Unschuld beweisen, verschwunden waren oder nicht mehr aufgefunden werden konnten, wurde ich zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Gericht begründet das Urteil wie folgt:

 

„ Danach hat er am 20.09.2004 in Wien, Petra MÜLLER dadurch vorsätzlich getötet, dass er im Kofferraum ihres PKW eine aus einer entsicherten Handgranate bestehende Sprengfalle einrichtete und die Genannte telefonisch dazu aufforderte, die im Kofferraum befindlichen Gegenstände auszuladen, wodurch es zu der tödlichen Explosion kam."

 

Der gerichtlich bestellte Gutachter Obstlt. Dipl.-HTL Ing. Anton EDER, stellt in seinem Gutachten, welches ausschlaggebend für die Verurteilung war, auf Seite 7-9, fest, dass vor der Explosion folgende Beladesituation (neben anderen nicht relevanten Waffen), im PKW der Petra MÜLLER gegeben war:

 

2.1       Beladesituation im Kofferraum

2.2.1    2 Stück Handgranaten in Kunststoffbehältern

2.1.2    2 Stück Handgranaten in Ledertaschen

2.1.3    2 Stück Handgranaten lose

 

Zur Situation nach der Explosion stellt er fest:

 

3.2       Sichergestellte Spuren

3.2.2    2 Stück Handgranaten in Ledertasche

3.2.3    2 Stück Handgranaten mit starken Spuren einer Sprengeinwirkung, eine davon deflagriert

3.2.4    Fragmente der beiden Verpackungsbehälter (Kunststoffbehälter)

 

Ab 3.2.5 listet er Teile bzw. Fragmente von 2 weiteren detonierten Handgranaten auf. Alle diese Teile wurden von der Tatortgruppe am Parkplatz sichergestellt.

 

Zusammenfassend ist bewiesen:

Meine Lieferung bestand aus 6 Handgranaten und anderen Waffen, welche aber für die Explosion nicht relevant waren.

Der erste Beamte, der vor Ort war, ist Bl Helmut KAUFMANN vom BVT. Er beschlagnahmt 6 Handgranaten, als Ganzes, nach der Detonation und 2 davon tauchen in keinen Unterlagen mehr auf und werden vom SV (Sachverständigen) nicht in das Gutachten mit einbezogen. Da die zwei fehlenden Handgranaten auch im Asservatenverzeichnis nicht zu finden sind, bleiben sie verschwunden. Dass ich nur 6 Handgranaten lieferte bestätigt sogar der SV in der Abbildung 65

(Ablaufdarstellung der Detonation) auf Seite 47 seines Gutachtens (siehe Beilage 7). Auch der Staatsanwalt schloss sich dieser Meinung an.

 

Das jedoch 2 Handgranaten detoniert sind, steht jedenfalls auch außer Zweifel. Woher kommen sie???

Dazu muss in die Sachverhaltsdarstellung nachstehendes aufgenommen werden. Das Milieu in dem Petra MÜLLER aufwächst:

 

Ihr Vater Josef SCHULZ betreibt bis zu seiner Pensionierung in Wien 2, Nordwestbahnstrasse 3, ein Gasthaus. Er ist Eigentümer des Objektes. Des Weiteren besaß er noch eine Eigentumswohnung in Wien 20, Stromstrasse 21/14. In dieser waren 2 Prostituierte für ihn tätig, weshalb er auch wegen Zuhälterei vorbestraft ist. Laut Petra MÜLLER´s Tagebuch war er auch „Stoss-Spieler". Er besitzt eine nicht registrierte Pistole, von der Petra MÜLLER wusste.

1981 lernt Petra MÜLLER in einer Tanzschule ihren späteren Gatten Paul MÜLLER kennen. Mit diesem, auch seinen Freundeskreis, unter anderem auch Karl NACHTNEBEL und dessen spätere Gattin Karin NACHTNEBEL. Im Juni 2001 beginnen Petra und Paul MÜLLER, mit dem Bau des Hauses in 3011 Neu-Purkersdorf, Uferstrasse 1. Die Scheidung der beiden erfolgt mit 13.06.2003, da sich Petra MÜLLER vor ihrem Gatten extrem fürchtete und wie aus ihren tagebuchähnlichen Aufzeichnungen hervorgeht, er sie mit dem Umbringen bedrohte (siehe Beilage 8).

 

Petra MÜLLER hatte laut ihrem Tagebuch ein ausschweifendes Sexualleben. Auch ich verkehrte mit ihr. Einer ihrer zahlreichen Sexualpartner war auch Karl NACHTNEBEL, der Jugendfreund von Paul MÜLLER. Seine Gattin, Karin NACHTNEBEL, gibt bei der Hauptverhandlung an, dass ich mich in die Ehe zwischen Paul und Petra MÜLLER drängte und deshalb am Scheitern dieser, verantwortlich sei. Sie bestätigt auch den sexuellen Kontakt zwischen Petra MÜLLER und ihrem Gatten Karl NACHTNEBEL. Sie nimmt Paul MÜLLER in Schutz und behauptet, die Todesängste von Petra MÜLLER seien ein „hineinsteigern". Karl NACHTNEBEL, ein Beamter des Finanzministeriums, wird nicht vernommen.

Mit 12.03.2003 erwirbt Petra MÜLLER die Waffenbesitzkarte und kauft sich eine Pistole und einen Revolver. Am 25.06.2003 benützen Josef SCHULZ (der Vater von Petra MÜLLER), Petra MÜLLER und ich gemeinsam einen Schießstand in Laaben/NÖ. Da Petra MÜLLER mehrere Fremdsprachen konnte, übersetzte sie mir bei meinen Ankäufen von Kriegsmaterial, von Serbokroatisch ins Deutsche. Deshalb war sie auch im Vorstand unseres Vereines und war auch am Kaffeehaus, welches ich betrieb, beteiligt. Sie hatte einen Zentralschlüssel zu allen Objekten, auch zu den Tresoren und meinen Privaträumen. Sie wusste über alle meine Tätigkeiten bescheid und plante sie mit. Sie war alleinverantwortlich für die Büroarbeit.

Sie lebte mit Christian HASIBAR zusammen in ihrem Haus, 3011 Neu-Purkersdorf Uferstrasse 1. Da dieser sehr hoch verschuldet war, verdiente er sein Einkommen hauptsächlich mit Schwarzarbeit, Versicherungsbetrug (welchen er mit Petra MÜLLER gemeinsam ausführte) und anderen illegalen Geschäften, weshalb er auch von den Gerichten verfolgt wurde.

Laut Zeugenaussage von Luise BRANDT (siehe Beilage 9), einer Nachbarin von Petra MÜLLER, stellte am 20.09.2004 um 4:55 Uhr, ein Taxilenker, einen dunklen großen Hartschalenkoffer, rechts neben dem Stiegenaufgang, zum Hauseingang. Er klopfte nicht an, sondern stellte ihn nur ab und fuhr weiter, was den Schluss zulässt, dass dieser Koffer erwartet wurde. Sie konnte das deswegen so genau beobachten, da das Minutenlicht anging und den Vorplatz ausleuchtete. Zu diesem Zeitpunkt waren nur Petra MÜLLER und Christian HASIBAR im Hause anwesend.

Dieser Koffer wurde bei der Hausdurchsuchung am selben Tag nicht mehr gefunden. Ich selbst konnte nachweisen, dass ich am 20.09.2004 nicht einmal in der Nähe des Hauses war.

Da Petra Müller alle meine Waffenlieferanten kannte und mit ihnen in der Landessprache kommunizieren konnte, könnte sie an diesem Tag, eine Waffenlieferung erhalten haben, von der ich nichts wusste.

 

Dies würde erklären, weshalb in ihrem Kofferraum mehr Handgranaten waren, als ich lieferte, welche vom BVT-Beamten Bl Helmut KAUFMANN beschlagnahmt wurden und seit dem verschwunden sind.

 

Wie auf Seite 3 des Berichtes vom 20.09.2004, des BVT-Beamten BI Helmut KAUFMANN, festgehalten (siehe Beilage 3, Zeile 11), führte auch dieser die Hausdurchsuchung bei Petra MÜLLER, in 3011 Neu-Purkersdorf Uferstraße 1, durch. Der Koffer, welchen am Morgen des 20.09.2004, der Taxilenker brachte, und nicht im Auto von Petra MÜLLER war, ist seit dem ebenfalls verschwunden.

 

BI Helmut KAUFMANN führt unter Punkt 8 seines Berichtes vom 20.09.2004 (siehe Beilage 4) an, dass er „ 8) ..Kisten mit Inhalt „ ebenfalls beschlagnahmte. Auch diese Kisten sind seit dem verschwunden.

Am 20.09.2004, um 14:00 Uhr, kam es zu einer Besprechung der zuständigen Gremien des BVT. Bei dieser wurde der Beschluss gefasst, den wahren Sachverhalt den Justizbehörden nicht anzuzeigen. Deshalb wurden vom BVT wissentlich falsche niederschriftliche Angaben von Auskunftspersonen und Zeugen aufgenommen. Auch das Kabinett des Bundesministers für Inneres wurde vom Direktor des BVT Dr. Gert-Rene' POLLI, wie aus Verschlussakten unter der Zahl 48221 /70-II/BVT/2/2004 ersichtlich, mit gefälschten Berichten versorgt.

Als gegen 23:00 Uhr am 20.09.2004, feststand, dass die Aktion, welche vom BVT und NEWS beauftragt wurde, nicht mehr vertuscht werden konnte, begann man damit, mich zu „opfern".

Deshalb wurde vom BVT aufgebauschtes Hintergrundmaterial an NEWS weitergegeben, welches NEWS, aus Angst, es könnte herauskommen, dass sie erfundene Geschichten an ihre Leser verkaufen, mehrseitig veröffentlichte und eine gezielte Medienhetze gegen mich startete, um so von allem abzulenken.

Das BMI beauftragte die BIA mit internen Ermittlungen. Diese wurden unter der Zahl 85.700/707-BIA/04 geführt. Laut Aktenvermerk des BVT Referatsleiters Mag. Günther LENGAUER, ordnete der Staatsanwalt Mag. Gerhard JAROSCH, welcher ebenfalls am Parkplatz, nach der Explosion persönlich anwesend war (siehe Beilage 3 Zeile 2), wörtlich an: „...., dass diese gefährlichen Ermittlungen unverzüglich einzustellen sind.“ Er ordnete weiters an: „..., dass alle an der Amtshandlung beteiligten Beamten per Weisung der Kontakt mit der BIA zu untersagen ist.“ (siehe Beilage 10). Die BIA ermittelte jedoch gegen alle Beamte weiter und fasste diese Ermittlungsergebnisse in einem Strafantrag, am 11.03.2005, unter der Zahl 83St 21/04, zusammen.

 

Es wurde Strafanzeige erstattet gegen:

 

Min. Rat Reinhard HUNDSMÜLLER

Mag. Günther LENGAUER

Obstlt. Helmut STEINER

Chefinsp. Franz KOCIAN

Bezinsp. Helmut KAUFMANN

sowie ev. weitere Beamte des BVT

 

Die Strafanzeige (85 Seiten), inkl. der Niederschriften (194 Seiten) waren bei der Hauptverhandlung gegen mich nicht auffindbar. Auf der letzen Seite des Strafantrages wird ausdrücklich betont, dass noch weitere Einvernahmen notwendig seien, um den wahren Sachverhalt, zur Ursache der Explosion, festzustellen. Dennoch stellte der Staatsanwalt Mag. Gerhard JAROSCH alle Erhebungen mit 15.03.2005 ein und die BIA durfte nicht mehr ermitteln. Richtigstellung: Wie aus dem BIA-Akt Seite 74 ersichtlich, wurde der BIA am 10.01.2005 telefonisch mitgeteilt, dass für den gegenständlichen Sachverhalt nach Weisung des Leitenden Staatsanwaltes ab sofort Staatsanwalt Dr. KLACKL zuständig sei, welcher am 15.03.2005 die Anzeige einstellte.

Pikanter weise führten jene BVT Beamten, welche mit Strafanzeige bedroht waren, die Erhebungen im Strafverfahren gegen mich, weshalb auch nicht die wahre Ursache der Explosion am Parkplatz herausgefunden werden konnte.

Im gesamten E-Mail Verkehr zwischen BVT und dem Gerichtsgutachter Obstlt. Dipl.-HTL-Ing. Anton EDER wird die Anrede „Kollege" verwendet.

Laut Hauptverhandlungsprotokoll scheinen folgende Adressen auf:

 

1. Obstlt. Dipl.-HTL-Ing. Anton EDER

Sachverständiger für Schießwesen, Amtssachverständiger des Bundesministeriums für Inneres für das Waffen.-, Munition.-, Kriegsmaterial.- und Schießstättenwesen

Wien 12, Bonygasse 32, Stiege 2, Tür 4

(er wird von BVT Beamten als „Kollege" bezeichnet)

 

2. Dipl. Ing. Paul MÜLLER

Wien 12, Bonygasse 32, Stiege 2, Tür 7

(als Gatte bedrohte er Petra MÜLLER mit dem Umbringen)

 

3. Karl und Karin NACHTNEBEL

Wien 12, Bonygasse 32, Stiege 2, Tür 20

( Karl NACHTNEBEL hatte sexuellen Kontakt mit Petra MÜLLER und seine Gattin Karin gibt mir die Schuld am Scheitern der Ehe ihres Jugendfreundes Paul MÜLLER)

 

Das der Sachverständige, der Ex-Gatte und der Sexualpartner von Petra MÜLLER an derselben Adresse wohnen, auf derselben Stiege, quasi Tür an Tür, schließt ein objektives Vorgehen in diesem Fall aus.

Das auch eben diesem Sachverständigen nicht aufgefallen ist, dass mind. 2 Handgranaten verschwunden sind und er auch im Gutachten nichts darüber erwähnt, obwohl er Zugang zu allen Akten hatte, ist bemerkenswert.

Und dieser Sachverständige ist verantwortlich, dass die Geschworenen mich 8:0 für schuldig befunden haben, da sie den wahren Sachverhalt nicht kannten.

Seit 2 Jahren studierte ich alle mir verfügbaren Akten. Viele erhebliche Unterlagen existieren zwar, wurden aber nicht den Gerichtsunterlagen beigefügt. Ihre Existenz ist jedoch aus Aktenvermerken ersichtlich.

 

Da ich diese Sachverhaltsdarstellung absichtlich kurz gehalten habe, bin ich auf zahlreiche Ungereimtheiten im Akt, nicht näher eingegangen. Ein jeder, der sich die Mühe machen würde, den Akt genau zu lesen, würde erkennen, was hier zu vertuschen versucht wird.

Das die von Zeugen angegebenen wesentlichen Sachverhalte, im kompletten Widerspruch zu anderen Zeugenaussagen stehen, kann beim Lesen der Niederschriften nachvollzogen werden.

 

Das Gutachten des Sachverständigen Dipl-HTL-Ing. Anton EDER wurde von dem unbefangenen Schweizer Sachverständigen Dr. Jakob MEIER beurteilt.

Wörtliche Stellungnahme:

 

„ Im beiliegenden Schreiben habe ich ihnen Ungereimtheiten vor allem aus dem Gutachten EDER aufgelistet, die zeigen, wie einseitig und wie weit über den Kompetenzbereich eines Fachexperten hinaus, ein absolut voreingenommenes Gutachten erstellt worden ist." (siehe Beilage 11).

 

Die fachliche Kompetenz des Schweizer Sachverständigen Dr. Jakob MEIER finden Sie als Beilage 12 + 13.

 

Abschließende Erklärung:

Petra MÜLLER kam nicht durch eine Sprengfalle ums Leben. Ich ersuche die Leser dieser Sachverhaltsdarstellung, aktiv daran mitzuarbeiten, dass die wahren Umstände der Explosion festgestellt werden können.

Dies kann nur durch einen neutralen ausländischen Sachverständigen geschehen, der nicht dem Einfluss des BVT und des Staatsanwaltes Mag. Gerhard JAROSCH ausgesetzt ist.

Ich bitte die Gerichte, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu veranlassen und ein objektives Gutachten in Auftrag zu geben.

Lassen Sie nicht 8 Jahre vergehen, wie im Fall Peter HEIDEGGER, bevor meine Unschuld bewiesen wird.

 

Ich bin sicher kein „Heiliger",   aber ich bin kein Mörder!

 

                                                                                                        Werner Neymayer

 

 

Beilagen zur Sachverhaltsdarstellung

 

     "Mitteilung nach § 37 Mediengesetz:

      Der Privatankläger und Antragsteller Josef Schulz erblickt in der auf der Website des Antragsgegners, dem Verein www.stoepselkind.at, veröffentlichen Sachverhaltsdarstellung "Die Hintergründe vom Vorfall am 20.9.2004 auf der Höhenstraße bei Wien" enthaltene Textstelle:

      "In dieser (gemeint Eigentumswohnung in Wien 20) waren 2 Prostituierte für ihn  (gemeint der Privatankläger und Antragsteller Josef Schulz) für ihn tätig, weshalb er auch wegen Zuhälterei vorbestraft ist. Laut Petra Müller`s Tagebuch war er auch "Stoss-Spieler". Er besitzt eine nicht registrierte Pistole, von der Petra Müller wusste."

      den Tatbestand der üblen Nachrede und hat deshalb auch unter einem Privatanklage gegen Werner Neymayer als Beschuldigten wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB erhoben und die Zuerkennung einer Entschädigung aufgrund der wiedergegebenen Textpassagen nach § 6 und 7 MedienG beantragt."

 

In der Verhandlung vom 8.Mai 2008 wurde Werner Neymayer in der gegen ihn erhobenen Privatanklage wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB FREIGESPROCHEN, gleichzeitig wurden die Anträge auf medienrechtliche Entschädigung abgewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Wie uns am 30.Oktober 2008 von unserer rechtsfreundlichen Vertretung mitgeteilt wurde, ist der FREISPRUCH vom 8.Mai 2008 rechtskräftig geworden. Dies deshalb, da der Vater von Petra Müller, Herr Schulz,  die aussichtlos erscheinende Berufung gegen den Freispruch von Werner Neymayer zurückzog.