"Verkehrt" Chronologie der Ereignisse

Einleitung:


Hier finden Sie einen Teil der Ereignisse, "verkehrt" chronologisch geordnet, im Zusammenhang mit der Explosion von Handgranaten auf der Höhenstrasse in Wien, bei der Petra Müller am 20.9.2004 ums Leben kam, aus denen sich ableiten lässt, wie Beamte im gemeinsamen Zusammenwirken ihre Befugnisse zur Vollziehung von Amtsgeschäften wissentlich missbraucht haben und unter Ausnützung justizinterner Möglichkeiten, sowie unter missbräuchlicher Verwendung der Integrierten Vollzugsverwaltungsdatei (IVV) und gezielten Mobbing gegen meine Person, die Ausgänge der Verfahren in die gewünschten Richtungen lenkten, damit die Amtsmissbräuche bisher ungestraft bleiben konnten und teilweise eine Verjährung der Straftaten eintritt. Betroffen sind folgende Beamte des Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT): Min.Rat HUNDSMÜLLER Reinhard, Mag. LENGAUER Günther, Obstlt. STEINER Helmut, ChefInsp. KOCIAN Franz, Bez.Insp. KAUFMANN Helmut, sowie ev. weiteren Beamten unter dem damaligen Leiter des österreichischen Nachrichtendienstes Dr. Gert-Rene POLLI.


Nachstehende Personen wurden zwecks Aufklärung des Falles vom Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) einvernommen:
Werner NEYMAYER, Andreas ZEPPELZAUER, Gerlinde NEYMAYER, Helmut KAUFMANN, Helmut STEINER, Franz KOCIAN, Karl UNGERBÖCK, Karl MERSICH, Roman PERSCHY, Harald SCHALLER, Werner RADAKOVITS, Hubert BARTL, Erich WENIGHOFER, Friedrich SCHUSTER, Markus Elöd DEAK, Josef BÖCK, Josef ZEDERBAUER, Wolfgang ONDROVICS, Ernst WINKLER, Herbert PARTL, Harald FUCHS, Michael LEPUSCHITZ, Gerhard LANG.


Ebenso beteiligt sind die Staatsanwälte der inzwischen aufgelösten „politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien" Dr. Gerhard JAROSCH und Dr. Michael KLACKL, einzelne Justizwachebeamte, sowie der Strafverteidiger Dr. Herbert EICHENSEDER. Mitwirkende an den gesamten Geschehnissen um den 20.9.2004 bis heute, waren auch Mitarbeiter der Redaktion „Chronik" - von der Zeitschrift NEWS, sowie Regina ZEPPELZAUER und Andreas ZEPPELZAUER, welcher die Waffenübergaben in Abstimmung mit dem BVT beauftragte.
Die Zeitschrift NEWS, sowie Regina und Andreas ZEPPELZAUER veröffentlichten bewusst falsche Tatsachen über meine Gattin und mich, um den Ausgang von Strafverfahren zu beeinflussen. Unterstützt wurden sie dabei vom Leopold Stocker Verlag, in Person von Mag. DVORAK-STOCKER und dem Rechtsanwalt Mag. Marc Oliver STENITZER aus Leibnitz, der mich als seinen Mandanten bewusst hinterging und Klagschriften solange verzögerte, dass Fristen versäumt wurden. Mit diesem unehrenhaften und straffälligen Verhalten wird sich noch die Rechtsanwaltskammer befassen müssen, ebenso mit dem Verhalten von Dr. EICHENSEDER.


Mein Dank gilt vorallem jenen Richtern, Staatsanwälten und Justizwachebeamten die mich im Rahmen ihrer rechtlich erlaubten Möglichkeiten unterstützen und so einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass diese Missbräuche aufgezeigt werden können. Ebenso gilt mein Dank im Besonderem der BIA, die ohne Rücksichtnahme auf Personen und deren Stellung die Wahrheit ans Licht brachte, sowie Pater N. der mir durch seinen persönlichen Einsatz einen Teil jener Gerichtsakten übergeben konnte, die mir die Leitung der JA Garsten rechtswidrig vorenthielt.

 

"verkehrt" Chronologie der Ereignisse:

   
08.02.2011:
Werner Neymayer ist in der JA Stein angekommen, von dort aus wird er die Straf- und Nebenverfahren führen.
26.01.2011:
Nachdem Werner Neymayer von Seiten der Justiz die Zusage erhalten hat, dass der Transport in Richtung JA Stein mit 3.2.2011 beginnt und er gebeten wurde, den Hungerstreik bis dahin auszusetzen, kam Werner Neymayer dieser Bitte nach. Weiters wurde Werner Neymayer mitgeteilt, dass in Zukunft keinerlei Maßnahmen gesetzt werden, die die Bearbeitung seines Strafverfahrens behindern.
25.01.2011:
Werner Neymayer wird mitgeteilt, dass sein Transport in die JA Stein neuerlich verschoben wurde. Er tritt ab sofort in einen unbefristeten Hungerstreik bis es ihm von Seiten der Justiz ermöglicht wird, an seinem Strafverfahren, in wirtschaftlich vertretbarer Form weiter zu arbeiten. Dies ist für Werner Neymayer nur von der JA Stein aus möglich.
23.01.2011:
In einer Presseaussendung wird auf den Fall von Werner Neymayer und die Straftaten der BVT-Beamten und Staatsanwälte neuerlich aufmerksam gemacht.
19.01.2011:
Werner Neymayer wird mitgeteilt, dass er nicht für den Transport in die JA Stein vorgesehen ist, dieser soll nun am 27.01.2011 erfolgen. Trotz der psychischen Belastung, welche die Verschiebung des Termins bei Werner Neymayer auslöst und der dadurch entstehenden Verzögerungen in seinem Strafverfahren, nimmt er dies zur Kenntnis und bereitet sich auf den neuen Transporttermin vor.
13.01.2011:
Auf der Internetseite www.stoepselkind.at wird die detaillierte Chronologie der Straftaten und Amtsmissbräuche erstmalig online gestellt.
12.01.2011:
Werner Neymayer wird vom Hptm. Bernhard Rathmanner, Vollzugsleiter der JA Graz- Karlau, schriftlich mitgeteilt, dass aus den IVV-Datensatz über ihn, die Vermerke „Ausbrecher“ und „Sicherheit (besonders gefährlich)“ gelöscht, und andere Eintragungen ergänzend klargestellt werden. Da die Argumentation von Werner Neymayer bezüglich des Antrags auf Löschung der rechtswidrig vorgenommenen IVV-Dateneintragungen rechtlich korrekt war und man dagegen nichts vorbringen konnte, wurde, um Werner Neymayer neuerlich im Strafverfahren zu behindern, in seinen IVV-Datensatz der Vermerk „Sicherheitscode V (Vorsicht - besondere Fähigkeiten)“ eingetragen. Begründet wurde dies mit seiner angeblichen besonderen Fähigkeit im Umgang mit Sprengmittel, obwohl dies bereits 2004 vor Gericht entkräftet werden konnte und sich derartige Beschuldigungen als unwahr herausstellten.
05.01.2011:
Werner Neymayer wird vom Vollzugsleiter der JA Graz-Karlau schriftlich zur Kenntnis gebracht, dass seinem Antrag auf Strafvollzugsortsänderung stattgegeben wird und er mit 20.1.2011 Richtung JA Stein transportiert wird. Nur von dort aus ist es ihm möglich, sein Strafverfahren in wirtschaftlich vertretbarer Form weiter zu führen.
14.12.2010:
Werner Neymayer übermittelt eine Sachverhaltsdarstellung an die „Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption“ (Korruptionsstaatsanwaltschaft = KSTA) wegen missbräuchlicher Eintragungen von Vermerken in der IVV, sowie der Amtsmissbräuche diverser Staatsanwälten Die Ermittlungen werden aufgenommen.
13.12.2010:
Das OLG entscheidet endgültige über die Ablehnung der Wiederaufnahme, da nicht alle Akten wegen der Aktenteilung dem Gericht zur Verfügung standen.
09.12.2010:
Werner Neymayer erhält nach Antrag gemäß Auskunftspflichtgesetz, einen Auszug der über ihn in der IVV gespeicherten Daten. Dabei wird festgestellt, dass missbräuchliche Eintragungen vorgenommen wurden, um den Ausgang des Verfahrens beeinflussen zu können.
25.05.2010:
Werner Neymayer erhält endlich auf Antrag des Strafverteidigers eine komplette Kopie, des dem Gericht vorliegenden Strafaktes. Nach Aktenstudium stellt er fest, dass alle ihm entlasteten Aktenteile fehlen und diese, laut Beschluss vom 10.7.2005, im Original an die STA Wien gegangen sind.
29.04.2010:
Beschwerde über den negativen Bescheid wird beim OLG eingebracht.
07.04.2010:
Der 2. Wiederaufnahmeantrag wird vom LG Wien abgewiesen, da nicht alle Akten wegen der Aktenteilung vorlagen, was Werner Neymayer aber  zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste.
23.12.2009:
Die KSTA hält in einer Stellungnahme zur Zahl 3 St 282/09x vom 23.12.2009 fest, dass eine Fortführung des Ermittlungsverfahrens zur Zahl 51 St 2/05i, aufgrund der Rechtslage, nur amtswegig durch die STA Wien erfolgen kann. Den Wunsch der KSTA die Ermittlungen fortzuführen, steht der § 17 StPO entgegen (siehe fiktives Verfahren vom 1.2.2005 zur Zahl 51 St 2/05 i). Der KSTA sind rechtlich die Hände gebunden. Aus diesem Grund wurde von der KSTA noch am selben Tag, der STA Wien eine Kopie des Ermittlungsaktes zur Fortführung des Verfahrens 51 St 2/05 i übermittelt. Die STA Wien deckt jedoch weiterhin strafrechtliche Tatbestände der BVT-Beamten und Staatsanwälte, und führt das Ermittlungsverfahren bis heute nicht fort.
14.12.2009:
Werner Neymayer stellt bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft (KSTA) einen Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens bezüglich der Straftaten der BVT-Beamten.
14.09.2009:
Die STA Steyr stellt das Verfahren zur Zahl 5 St 53/09s der fiktiven Anschuldigungen in der JA Garsten ein.
18.08.2009:           
Der 2. Wiederaufnahmeantrag wird  aufgrund des neuen Sprenggutachtens von Dr. Bernhard SCHNEIDER welches eindeutig belegt, dass Werner Neymayer unschuldig ist, eingebracht.
23.07.2009:
Verlegung in die JA Graz-Karlau um das  Verfahren weiterhin zu behindern und damit Werner Neymayer  noch weiter von seiner Familie entfernt ist.
18.07.2009:
Von einem Pater erhält Werner Neymayer die teilweise ihm vorenthaltenen Gerichtsakten.
22.06.2009:
Die JA Garsten nimmt Werner Neymayer seine elektronisch gespeicherten Gerichtsdaten ab und folgt sie trotz mehrmaliger Aufforderung bis heute nicht aus, dadurch wird das Verfahren massiv behindert.
03.03.2009:
Der Kommandant der JA Garsten, Gerhard HASLINGER, erstattet eine Anzeige gegen Werner Neymayer und seine Gattin, in der sie beschuldigt werden, sie hätten unter Zuhilfenahme eines bis dato unbekannten Justizwachebeamten einen Handel mit Speichermedien und Drogen durchgeführt. Dieser JWB soll zeichnungsberechtigt auf ihrem Konto bei der Kremser Bank sein und Werner Neymayer soll ihm auch sein Wohnmobil zur Verfügung gestellt haben, welches sich alles als absurd herausstellte.
19.01.2009:
An diesem Tag trifft laut Aktenvermerk in die JA Garsten der gesamte Strafakt auf Anordnung der zuständigen Richterin ein, damit Werner Neymayer Akteneinsicht nehmen kann. Der Strafakt wurde am  15.6.2009  wieder an das LG Wien retourniert, ohne das Werner Neymayer Akteneinsicht erhalten hat, da dies die Leitung der JA Garsten verwehrte. Der Richterin wurde aber mitgeteilt,  Werner Neymayer hätte Akteneinsicht bekommen.
06.06.2008:
Das OLG entscheidet endgültig über die Ablehnung der Wiederaufnahme, da nicht alle Akten wegen der Aktenteilung vorlagen, was Werner Neymayer zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste.
02.01.2008:
Einbringung der Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme durch Rechtsanwalt.
19.12.2007
Über den 1. Wiederaufnahmeantrag  wurde negativ entschieden, da nicht alle Akten vorlagen, was Werner Neymayer zu diesem Zeitpunkt aber nicht wusste.
15.10.2007:
Die Zeitung Profil veröffentlicht, dass der Leiter des BVT Dr. Gert-Rene POLLI von seinem Amt zurückgetreten „worden“ ist. Laut Profil glauben Insider, dass man Dr. Gert-Rene POLLI loswerden wollte, ohne die wahren Gründe nennen zu müssen.
06.08.2007:
Die Zeitschrift-Profil veröffentlicht einen 6seitigen Bericht über die Amtsmissbräuche der BVT-Beamten unter der Leitung von Dr. Gert-Rene POLLI.
02.06.2007:
Der Strafverteidiger von Werner Neymayer bringt aufgrund eines neuen Gutachtens von Dr. Bernhard Schneider, welches Werner Neymayer massiv entlastet, den 1. Wiederaufnahmenantrag ein.
04.04.2007:
Email von Obstlt. RITTER von der JA Garsten an die Vollzugsdirektion, welche einen gefälschten Bericht zur Führung von Werner Neymayer in der JA Garsten beinhaltet, wogegen durch den Rechtsanwalt eine Richtigstellung dieser falschen Angaben verlangt werden musste.
07.02.2007
Nach fünf Monaten und nur auf Druck über den Rechtsanwalt hat Werner Neymayer seine Gerichtakten zurückbekommen.
24.01.2007:
An diesem Tag wird ein missbräuchlicher Eintrag in den IVV-Datensatz von Werner Neymayer, durch einen unbekannten JWB vorgenommen. Darin enthalten der Verdacht von Ausbruchsvorbereitung in der  JA Stein „um eine fiktive Gefährlichkeit seiner Person aufrecht erhalten zu können“. Dies in Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft Krems sowie die JA Stein sämtliche Vorwürfe überprüft und alles eingestellt hatten. Diese Eintragung hatte den Zweck, dass Werner Neymayer weiter unter verschärften Haftbedingungen angehalten werden kann, um somit den Ausgang des Strafverfahrens beeinflussen zu können.
13.12.2006:
Mitteilung vom Ordnungsstrafreferat JA Stein, dass das parallel zum Verfahren der Staatsanwaltschaft Krems geführte Verfahren eingestellt wurde, da hier ebenso nicht illegales gefunden und sich alle Vorwürfe als haltlos herausgestellt haben.
17.10.2006:
Einstellung des Verfahrens der Staatsanwaltschaft Krems zu Zahl 2 St 110/6h, da sich alle Vorwürfe des angeblichen Ausbruchsversuches als haltlos herausgestellt haben.
22.09.2006:
Der ORF sendet nicht das gedrehte Material welches Herrn Neymayer entlastet, sondern eine Wiederholung der Anklage. Das BVT hat vorerst sein Ziel erreicht.
21.09.2006:
Einvernahme in der JA Garsten von Werner Neymayer, über den angeblichen Ausbruchsplan, in der JA Stein, durch den leitenden Beamten Franz KOCIAN vom BVT.
19.09.2006:
Die Leitung der JA Garsten macht den rechtswidrigen Eintrag “Bombenleger“ in den IVV-Datensatz von Werner Neymayer um seine „Gefährlichkeit“ weiterhin aufrecht erhalten zu können.
15.09.2006
Gerlinde Neymayer wird bei der Anmeldung zum Besuch einer intensiven Leibesvisitation unterzogen. Nach dem Besuch wird Werner Neymayer von JW-Beamten in einen VW-Bus gesetzt und in Handschellen ohne jeglichen Kommentar in die JA Garsten verbracht. Parallel dazu veröffentlichte NEWS in der Ausgabe 42/06 einen zweiseitigen Bericht, in dem Werner Neymayer ein Ausbruchsversuch unterstellt wird.
15.09.2006:
Sämtliche Gerichtsakten werden Werner Neymayer abgenommen. Dadurch wird das Strafverfahren blockiert, damit die Verjährung für die Straftaten der BVT-Beamten nicht gefährdet ist.
14.09.2006:
Der ORF dreht bei Gerlinde Neymayer und vor der JA Stein den Beitrag für die Sendung Tatsachen.
12.09.2006:
Einvernahme von Werner Neymayer im Ordnungsstrafreferat der JA Stein und die Mitteilung, dass nichts gegen ihn vor liegt. Näheres darf aber laut Anordnung nicht gesagt werden.
10.09.2006:
Werner Neymayer wird von seinem Arbeitsplatz ohne eine Begründung abgelöst.
08.09.2006:
Neuerliche Zellenkontrolle, aber diesmal im normalen Ausmaß.
29.08.2006:
Es erfolgt eine intensive Kontrolle der Zelle von Werner Neymayer, Lebensmittel werden auf den Boden geleert und Fußabdrücke von JWB auf Fotos von Gattin und Tochter hinterlassen. Diese provokanten Handlungen sollten Werner Neymayer zu einer Straftat verleiten, damit man seine fiktive Gefährlichkeit aufrecht erhalten kann.
22.08.2006:
ORF - Burgit BOCK spricht mit der Gattin Gerlinde Neymayer wegen der Sendung Tatsachen, da diese über den Fall einen Beitrag bringen wollen um die darin  massiven Ungereimtheiten aufzeigen zu können.
20.08.2006:
Ein JWB teilt Werner Neymayer mit, dass der telefonische Kontakt mit dem Strafverteidiger laut Kommando untersagt wird. Ein Grund dafür wird nicht angegeben.
14.08.2006:
Werner Neymayer werden Gerichtsunterlagen abgenommen, welche für den Strafverteidiger bestimmt sind. Diese werden durch einen Justizwachebeamten (JWB) kopiert.
13.08.2006:
Mitteilung an Werner Neymayer, dass ihm bis auf weiters der Kontakt mit dem neu bestellten Strafverteidiger verboten wird, ebenso der Kontakt mit der seiner Gattin.
10.08.2006:
Die Werner Neymayer bewilligte Besuchsverlängerung wird ohne Angaben von Gründen widerrufen. Dadurch wird auf den Ausgang des Verfahrens Einfluss genommen.
09.08.2006:
Bescheid vom Magistrat Krems über die positive Vereinserrichtung. An diesem Tage geht auch die Internetseite online.
08.08.2006:
Anzeige an die Staatsanwaltschaft Krems durch den BVT-Beamten Franz  KOCIAN, gegen Gerlinde und Werner Neymayer wegen eines angeblich geplanten Ausbruchs.
07.08.2006:
Anmeldung des Vereins „Das Stöpselkind“ beim Magistrat Krems, damit der Fall einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird. Der Verein hat unter anderem den Zweck eine Homepage zu betreiben, in der der Fall aufgezeigt wird.
23.02.2006:
Werner Neymayer wird eine Besuchsverlängerung auf 5x  je 1 Stunde pro Woche gemäß § 93 Abs 2 StVG bewilligt, um die Gerichtsakten mit seiner Gattin bearbeiten zu können.
13.12.2005:
Werner Neymayer wird in die JA Stein verlegt, damit er näher bei seiner Familie ist und um besser sein Verfahren führen zu können.
14.10.2005:
Werner Neymayer wird des  Mordes für schuldig gesprochen, da die BIA-Anzeige, welche Werner Neymayer entlastet, dem Geschworenen-Gericht nicht vorgelegt wird und Dr. Herbert EICHENSEDER nichts dagegen unternimmt, obwohl ihm zu diesem Zeitpunkt die BIA-Anzeige und Unterlagen bekannt sind, die seinen Mandanten massiv entlasten und diese nicht vorgelegt werden. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass Dr. Herbert EICHENSEDER im Zuge der Hauptverhandlung (HV) für seinen Mandanten quasi bei entlastenden Unterlagen aus dem Vollen hätte schöpfen können, dies aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht  tut. Was ihn dazu veranlasst hat, seinen Mandanten nicht zu 100% zu vertreten wird noch von der Rechtsanwaltskammer zu prüfen sein.
11.07.2005 – 14.10.2005:
Dr. Gerhard JAROSCH und Dr. Herbert EICHENSEDER, welcher wirtschaftlicher Auftragnehmer der STA Wien ist, haben mehrere Besprechungen zum Fall Werner Neymayer.
11.07.2005:
Die STA Wien beantragt bei der neuen U-Richterin, dass der gesamte Akt  211 Ur 272 /04 d, mit dem Werner Neymayer entlastenden Material, neu gebildet werden soll und alle Werner Neymayer entlastenden Akten im Original, als Stammakt an die STA Wien übermittelt werden. Diesem Antrag wurde stattgegeben und alle Aktenteile, die Werner Neymayer entlasten, verschwinden aus seinem Strafakt. Dass dies geschehen ist, erfährt Werner Neymayer aber erst am 25.5.2010. Auch die späteren, mit dem Fall befassten Gerichte, sowie das OLG Wien, welche die Wiederaufnahmeanträge bearbeitet, bekommen nicht alle Akten vorgelegt und entscheiden deshalb negativ über die bisher zwei eingebrachten Wiederaufnahmeanträge.
18.05.2005:
Dem Strafverteidiger Dr. Herbert EICHENSEDER wird eine Kopie der BIA-Anzeige ausgefolgt. Ab diesem Tag kennt er den Inhalt welcher seinen Mandanten massiv entlastet.
22.04.2005:
Bevor der unbeeinflussbare U-Richter Mag. Martin BODNER an das LG Korneuburg versetzt wurde, ist eine seiner letzten Amtshandlungen, dass er die Anzeige der BIA, welche Werner Neymayer vom Verdacht des Mordes massiv entlastet, zum Akt 211 Ur 272 /04 d genommen wird.
15.03.2005:
Nur einen Tag nach Einlagen der Strafanzeige gegen die BVT Beamten, stellt Staatsanwalt Dr. Michael KLACKL die Ermittlungen ein, und rechtfertigt dies mit der Einstellung des fiktiven Verfahrens zur Zahl 51St 2/05 i.
14.03.2005:
Ohne dem Druck der STA Wien nachzugeben, übermittelt die BIA eine 75seitige Strafanzeige gegen die BVT-Beamten an die STA Wien, in der detailliert aufgezeigt wird, dass BVT-Beamte nachweislich ihre Befugnisse zur Vollziehung von Amtsgeschäften wissentlich missbraucht haben.
12.02.2005:
Der Amtsachverständige des Bundesministeriums für Inneres, Oberstlt. Anton EDER, ein Kollege der BVT-Beamten, fälscht nachweislich seine Gutachten um seine Kollegen vom BVT vor einer Strafverfolgung zu schützen.
01.02.2005:
Staatsanwalt Dr. Michael KLACKL stellt auf Drängen von Staatsanwalt Dr. Gerhard JAROSCH (beide Mitarbeiter damaligen politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien), dass nur wenige Tage zuvor extra für diesen Zweck eröffnete fiktive Verfahren gegen Beamte des BVT: Min.Rat HUNDSMÜLLER Reinhard, Mag. LENGAUER Günther, Obstlt. STEINER Helmut, ChefInsp. KOCIAN Franz, Bez.Insp. KAUFMANN Helmut, sowie ev. weiteren Beamten des BVT zur Zahl 51 St 2/05 i, ohne Durchführung von Erhebungen wieder ein, da die BIA Ermittlungen die BVT-Beamten schwer belasten. Durch diesen juristischen amtsmissbräuchlichen Winkelzug werden alle zu einem späteren Zeitpunkt eingebrachten Anzeigen der BIA gegen die BVT-Beamten aufgrund des in § 17 StPO normierten Verbot der wiederholten Strafverfolgung, gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt.
10.01.2005:
Staatsanwalt Dr. Gerhard JAROSCH teilt der BIA mit, dass ab sofort Dr. Michael KLACKL für die Ermittlung gegen die BVT-Beamten zuständig sei. Gleichzeitig bricht die STA Wien den Kontakt mit der BIA ab, um die Anzeigenlegung zu verhindern.
03.01.2005 – 07.01.2005:
Staatsanwalt Dr. Gerhard JAROSCH bespricht mit dem Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wien, Dr. Friedrich MATOUSEK, den Sachverhalt, wie die BVT-Beamten vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt werden können.
13.12.2004:
Die BIA erstattet der STA Wien Bericht über die vorliegenden Ermittlungsergebnisse, welche die BVT-Beamten massiv belasten.
11.12.2004:
Bundesminister für Inneres Dr. Ernst STRASSER tritt zurück, nachdem er vorab über die Ergebnisse der Ermittlungen der BIA informiert und bekannt wird, dass eine 75seitige Anzeige der BIA gegen BVT-Beamte unmittelbar bevor steht.
10.12.2004:
Die BIA informiert Staatsanwalt Dr. Gerhard JAROSCH über die bevorstehende Anzeige gegen BVT-Beamte.
06.10.2004:
NEWS-Reporter Andreas ZEPPELZAUER und das BVT konstruieren eine fiktive gefährliche Drohung damit Werner Neymayer wieder verhaftet wird. So wird unterbunden, dass dieser die wahren Ereignisse aufdecken kann.
04.10.2004:
Werner Neymayer wird aus der U-Haft entlassen, da für den U-Richter Mag. BODNER feststeht, dass er am Tode von Petra Müller unschuldig ist.
27.09.2004:
Die BIA unterrichtet  Staatsanwalt Dr. JAROSCH über den erhärteten Tatbestand gegen die  BVT-Beamten.
25.09.2004:
BVT-Beamter Mag. Günther LENGAUER, gegen den die BIA ermittelt, hält in einem Aktenvermerk fest, dass Staatsanwalt Dr. Gerhard JAROSCH anordnet, dass wörtlich „diese gefährlichen Ermittlungen der BIA unverzüglich einzustellen sind“. Die BIA ermittelte dennoch weiter.
23.09.2004:
Das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) beginnt mit den Ermittlungen gegen Beamte des BVT.
20.09.2004:
Der Leiter des BVT, Dr. Gert-Rene POLLI, sendet ein Schreiben mit dem Vermerk „VERSCHLUSS“ an das Kabinett des Bundesministers und verschweigt wissentlich den wahren Sachverhalt dem Bundesminister für Inneres Dr. Ernst STRASSER.
20.09.2004:
Bei dieser von NEWS und vom BVT beauftragten Waffenübergabe verunglückt Petra Müller tödlich. Werner Neymayer wird wegen Mordes durch den BVT-Beamten Franz KOCIAN  verhaftet, damit Beamte des BVT wegen fahrlässiger Tötung nicht zur Verantwortung gezogen werden können.
20.09.2004:
Werner Neymayer wird im direkten Auftrag von NEWS  und vom  BVT auf den Parkplatz auf der Höhenstraße geschickt, um dort Waffen und Sprengmittel in einer Anzahl zu hinterlegen, welche vorher abgesprochen wurde.
10.09.2004:
Werner Neymayer wird vom BVT beauftragt Waffen und Sprengmittel in einer Anzahl, welche vorher abgesprochen wurde, in der Nähe von der A1 bei Autobahnkilometer 16,5 zu hinterlegen.

 

Glauben Sie, nach Lesen dieser Chronologie, dass wirklich jedem in Österreich die Möglichkeit gegeben wird, sein Recht auf ein faires Verfahren in Anspruch zu nehmen?

Wenn Werner Neymayer wirklich schuldig wäre, weshalb wurde bis jetzt alles unternommen, sein Verfahren derart massiv zu behindern?

Werner Neymayer